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| Startseite Das Mahnverfahren Unterschiede zur Mahnung Fälliger Zahlungsanspruch Mahngericht Formen des Antrags Mahnantragsinhalte Kostenvorschuss Verjährungshemmung Vollstreckung Widerspruch und Einspruch Kosten Kontakt / Impressum | Formen des AntragsDer Antrag darf nur in den, je nach Bundesland verschiedenen, drei zugelassenen Formen beim Mahngericht gestellt werden: 1.Schriftlicher AntragFür einen schriftlichen Antrag müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare verwendet werden. Diese sind im normalen Schreibwarenhandel erhältlich. Wenn die Anträge wie in einigen Bundesländern mit dem automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bearbeitet werden, sind spezielle EDV-Vordrucke zu benutzen. Ein Gebühren- oder Auslagenvorschuss ist in diesem Fall nicht bereits bei der Antragstellung zu bezahlen, sondern erst nach Erhalt einer Kostenrechnung.
Beigefügte Hinweise helfen dem Gläubiger aber auch beim Ausfüllen der Vordrucke. Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen geben die Zentralen Mahngerichte bei den Amtsgerichten meist aber auch bereitwillig Auskunft. 2. Elektronische DatenübermittlungAn den zentralen Amtsgerichten besteht in der Regel die Möglichkeit, die Anträge elektronisch zu übermitteln. Dafür werden bisher - je nach Bundesland - eine Datenübermittlung per Datenträgeraustausch (DTA), meist mittels Disketten, oder per Datenfernübertragung (DFÜ) zugelassen. Formulare sind dabei überflüssig, dafür benötigt der Antragsteller eine bestimmte Software und muss sich vorher beim entsprechenden Mahngericht registrieren lassen. Vorteil der elektronischen Datenübermittlung ist, dass das Mahngericht in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang der Daten den beantragten Mahnbescheid erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner nur drei bis fünf Werktage, während auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg in der Regel zwei bis sechs Wochen vergehen. Die elektronische Datenübermittlung ist bisher in folgenden Bundesländern möglich:
Einzelheiten zu den jeweiligen technischen Voraussetzungen, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, können bei den Mahngerichten erfragt werden. 3. Online-Mahnverfahren
Somit ist es in den entsprechenden Bundesländern sogar möglich, folgende Anträge an das zentrale Amtsgericht zu stellen
Folgende Mitteilungen vom Gericht werden auf Wunsch auf Datenträger übersandt:
Die detaillierten Voraussetzungen, die zugelassenen Signaturkarten und wie diese zu erwerben sind, können Sie unter anderem bei den Mahngerichten erfahren. Für die Datenübertragung im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren mit Hilfe des Internets setzen die o. g. Bundesländer auf die folgenden zwei Systeme:
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