inkassoanwalt.de

Formen des Antrags

Der Antrag darf nur in den, je nach Bundesland verschiedenen, drei zugelassenen Formen beim Mahngericht gestellt werden:


1.Schriftlicher Antrag

Für einen schriftlichen Antrag müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare verwendet werden. Diese sind im normalen Schreibwarenhandel erhältlich. Wenn die Anträge wie in einigen Bundesländern mit dem automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren bearbeitet werden, sind spezielle EDV-Vordrucke zu benutzen. Ein Gebühren- oder Auslagenvorschuss ist in diesem Fall nicht bereits bei der Antragstellung zu bezahlen, sondern erst nach Erhalt einer Kostenrechnung.

Antrag stellenDer Antragsteller muss den Geldbetrag, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung, und den Anspruchsgrund sowie die Bezeichnung der Parteien, gegebenenfalls des gesetzlichen Vertreters oder des bestellten Prozessbevollmächtigten, angeben. Neben dem Mahngericht muss zusätzlich das Gericht benannt werden, das für ein streitiges Verfahren örtlich und sachlich zuständig ist. Der Mahnantrag muss handschriftlich vom Antragsteller unterzeichnet oder von einer dafür besonders bevollmächtigten Person ausgestellt sein.

Beigefügte Hinweise helfen dem Gläubiger aber auch beim Ausfüllen der Vordrucke. Bei Schwierigkeiten beim Ausfüllen geben die Zentralen Mahngerichte bei den Amtsgerichten meist aber auch bereitwillig Auskunft.

2. Elektronische Datenübermittlung

An den zentralen Amtsgerichten besteht in der Regel die Möglichkeit, die Anträge elektronisch zu übermitteln. Dafür werden bisher - je nach Bundesland - eine Datenübermittlung per Datenträgeraustausch (DTA), meist mittels Disketten, oder per Datenfernübertragung (DFÜ) zugelassen. Formulare sind dabei überflüssig, dafür benötigt der Antragsteller eine bestimmte Software und muss sich vorher beim entsprechenden Mahngericht registrieren lassen.

Vorteil der elektronischen Datenübermittlung ist, dass das Mahngericht in aller Regel spätestens einen Tag nach Eingang der Daten den beantragten Mahnbescheid erlässt und an den Schuldner versendet. In der Regel vergehen also zwischen Beantragung des Mahnbescheides und Versendung des Mahnbescheids an den Schuldner nur drei bis fünf Werktage, während auf dem herkömmlichen schriftlichen Weg in der Regel zwei bis sechs Wochen vergehen.

Die elektronische Datenübermittlung ist bisher in folgenden Bundesländern möglich:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Einzelheiten zu den jeweiligen technischen Voraussetzungen, an einem solchen Verfahren teilzunehmen, können bei den Mahngerichten erfragt werden.

3. Online-Mahnverfahren

Onlien den Antrag stellenIn den Bundesländern Baden- Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit des elektronischen Datenaustausches über das öffentliche Telefonnetz nebst Fax-Modem, unter Verwendung der digitalen Signatur für das jeweilige zentrale Amtsgericht. Hierfür müssen die Antragsteller und Gerichte codierte Chipkarten verwenden. Somit wird die Einreichung des Mahnantrags in einer nur maschinell lesbaren Aufzeichnung gestattet, nämlich nicht nur per Magnetband, Mikrofilm oder Lochkarte, sondern auch im Wege des Datenträgeraustauschs.

Somit ist es in den entsprechenden Bundesländern sogar möglich, folgende Anträge an das zentrale Amtsgericht zu stellen

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheids
  • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids
  • Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbescheids
  • Monierungsantwort
  • Antrag auf Einzug der Kosten für das streitige Verfahren

Folgende Mitteilungen vom Gericht werden auf Wunsch auf Datenträger übersandt:

  • Kostenrechnungen
  • Zustellungs - bzw. Nichtzustellungsnachricht
  • Monierung
  • Widerspruchsnachricht
  • Abgabenachricht

Die detaillierten Voraussetzungen, die zugelassenen Signaturkarten und wie diese zu erwerben sind, können Sie unter anderem bei den Mahngerichten erfahren.

Für die Datenübertragung im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren mit Hilfe des Internets setzen die o. g. Bundesländer auf die folgenden zwei Systeme:

  1. Der Online-Mahnantrag richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte mit einem mittleren oder geringen Antragsaufkommen. Die Daten werden online im Internet-Browser in ein Formular eingetragen und nach Abschluss der Eingaben entweder im Formular ausgedruckt oder digital signiert und verschlüsselt online an das Mahngericht gesandt.
  2. ProfiMahn richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte, welche bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von Antragsdateien besitzen. Die damit erzeugten Datensätze werden dann mittels einer per Internet zur Verfügung gestellten Anwendung zum Mahngericht übertragen