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Der Gläubiger muss nur behaupten, worauf sich seine Forderung stützt. Das Gericht prüft nicht nach, ob ihm der geltend gemachte Anspruch überhaupt zusteht. Wenn der angegebene Grund die Forderung nach dem Gesetz rechtfertigen kann, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid - auch ohne ausführliche Darstellung der Gründe. |
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