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Das Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren soll die unter Umständen kostspieligere , in jedem Fall aber langwierigere Zivilklage ersetzen und dem Gläubiger die Gelegenheit geben, auf schnelle und unkomplizierte Art seine Forderung eintreiben zu können. Dies ist jedoch lediglich empfehlenswert, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet.

Der Gläubiger muss nur behaupten, worauf sich seine Forderung stützt. Das Gericht prüft nicht nach, ob ihm der geltend gemachte Anspruch überhaupt zusteht. Wenn der angegebene Grund die Forderung nach dem Gesetz rechtfertigen kann, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid - auch ohne ausführliche Darstellung der Gründe.

Der Gläubiger kann natürlich das gerichtliche Mahnverfahren auch in der Hoffnung wählen, dass der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Widerspruch erhebt und er so leicht einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann. Dies ist nur möglich, wenn es sich um Geldforderungen handelt (z.B. Kaufpreis-, Werklohn- oder Darlehensforderungen); dafür aber auch in unbegrenzter Höhe.