Unterschiede zur Mahnung
Eine Mahnung, umgangssprachlich auch als Zahlungserinnerung bezeichnet, erhält der Schuldner direkt vom Gläubiger oder von dessen Rechtsanwalt. Sie ist nicht vom Gericht und wird in privaten Umschlägen versendet. Ein Mahnbescheid kommt dagegen immer vom Gericht, er trägt amtliche Stempel und wird amtlich zugestellt. Dieser enthält stets die Belehrung über die Möglichkeit des Widerspruchs, den Hinweis, dass möglicherweise ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann, sowie den Vordruck für den Widerspruch.